Sitzung des Stadtrates Unkel
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12.11.2022, 00:00 Uhr
Rückforderung von Fördermitteln für Gymnasium Nonnenwerth
Landtagsabgeordnet Ellen Demuth fragt nach dem Stand des Verfahrens
Unsere Landtagsabgeordnete Ellen Demuth hat die Landesregierung aufgefordert, ihr mitzuteilen, ob das Land Rheinland-Pfalz seine Rückforderungsansprüche aus Zuwendungen für Baumaßnahmen am vormals bestehenden Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth gegenüber dem ehemaligen Schulträger Peter Soliman schon geltend gemacht hat.
Die Landtagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Landtagsfraktion erklärt: „Ich erwarte, dass die Landesregierung die Fördermittel zügig zurückfordert. Immerhin steht hier die Summe von 2,2 Millionen Euro im Raum. Die Landesregierung teilte mir mit, dass die Rückforderungsansprüche des Landes seitens der hierfür zuständigen Bewilligungsbehörde, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, geltend gemacht werden. Die Durchsetzung des Anspruchs sei dort aktuell Gegenstand eines laufenden Verwaltungsverfahrens.
Vor Erlass eines Rückforderungsbescheides müsse zunächst ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Die Höhe des Rückforderungsanspruches werde nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens und nach rechtlicher Würdigung der entsprechenden Äußerungen des Anspruchsgegners festgelegt.“
„Die Landesregierung erklärte mir, dass ein zeitnaher Abschluss des Verwaltungsverfahren vorgesehen sei, damit der Rückforderungsbescheid erlassen werden könne. Ich werde immer wieder nachfragen, ob die Landesregierung ihren Anspruch geltend gemacht hat. Sie muss öffentliche Gelder, welche in eine private Schule geflossen sind, welche geschlossen wurde, zurückzufordern,“ stellt Ellen Demuth abschließend fest.
Vor Erlass eines Rückforderungsbescheides müsse zunächst ein Anhörungsverfahren durchgeführt werden. Die Höhe des Rückforderungsanspruches werde nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens und nach rechtlicher Würdigung der entsprechenden Äußerungen des Anspruchsgegners festgelegt.“
„Die Landesregierung erklärte mir, dass ein zeitnaher Abschluss des Verwaltungsverfahren vorgesehen sei, damit der Rückforderungsbescheid erlassen werden könne. Ich werde immer wieder nachfragen, ob die Landesregierung ihren Anspruch geltend gemacht hat. Sie muss öffentliche Gelder, welche in eine private Schule geflossen sind, welche geschlossen wurde, zurückzufordern,“ stellt Ellen Demuth abschließend fest.
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